Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Neben Einzelanlagen sind auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Die Rechnung für die Photovoltaik Anlage muss von einem befugten Unternehmen ausgestellt sein. Es können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. eine Förderung beantragen.