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Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger

Gefördert werden Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilnetze zur großräumigen Wärmeversorgung Dritter, die Erneuerung von Kesselanlagen in Biomasse- Nahwärmeanlagen, die Erweiterung und Verdichtung von Fernwärmenetzen, Biomasse- Kraft-Wärme-Kopplungen und Anlagen zur Nutzung geothermischer Energie. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen